Ehe- und Familienrecht
![Happy parents having fun while piggybacking their small kids in nature. Familie - ©iStockphoto.com/skynesher](https://notar-sternberg.de/wp-content/uploads/2023/01/familie-483x483.jpg)
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten.
Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meiner Partnerin oder meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall meiner Partnerin oder meines Partners?
Die Antworten auf diese Fragen können höchst unterschiedlich ausfallen – abhängig davon, ob Sie in ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Der Notar kann als unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. So verhelfen Notare den Partnern zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Rahmen für ihre persönliche Lebenssituation.