Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
![Young woman's hands holding old man's hands Helfende Hand - ©iStockphoto.com/Barabasa](https://notar-sternberg.de/wp-content/uploads/2023/01/hilfe-463x463.jpg)
Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zu wesentlichen Veränderungen führen; insbesondere, wenn man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere, fremde Personen (etwa ein gerichtlich bestellter Betreuer) allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Der Notar bereitet für diese Notfälle abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Es wird gewährleistet, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Eltern von minderjährigen Kindern können zudem in einer Sorgerechtsverfügung anordnen, wem das Sorgerecht zustehen soll, wenn beide Elternteile wegfallen.