Testament
![I want to reinvest this Testament - ©iStockphoto.com/shapecharge](https://notar-sternberg.de/wp-content/uploads/2023/01/testament-479x479.jpg)
Verstirbt jemand ohne Testament oder Erbvertrag so wird er nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.
Durch Testament oder Erbvertrag können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhält. Daneben existieren noch viele andere Gestaltungsmittel, z.B. Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen u.a.
Das Testament kann als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden (ein gemeinschaftliches Testament aber ausschließlich durch Eheleute).
Man kann ein Testament zwar wirksam eigenhändig errichten, wenn man es von Anfang bis Ende mit der Hand schreibt sowie mit Angabe von Ort und Datum unterschreibt. Weil aber handschriftliche Testamente oft unklar geschrieben sind oder Fehler enthalten, ist in jedem Falle eine notarielle Beratung und Beurkundung zu empfehlen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für das gemeinschaftliche Testament oder für Testamente in Patchworkfamilien. Hier gibt es viele gesetzliche Regelungen, die man im Blick behalten muss.
Zwei Vorteile hat zudem das notarielle Testament:
- Nach der Eröffnung durch das Nachlassgericht ist es ein gültiger Erbnachweis. Einen Erbschein muss man i. d. R. nicht beantragen.
- Das notarielle Testament ist kostengünstiger als ein Erbschein. Bei einem notariellen gemeinschaftlichen Testament kann man sich sogar zwei Erbscheine „sparen“.