Unternehmensgründung
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Bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen. Der Notar steht Ihnen mit kompetenten Rat zur Seite.
Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen.
Das Gesetz ermöglicht den Gründern die Auswahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Gründung, Organisation und Geschäftsführung des Unternehmens.
Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage. Die Gründer müssen überlegen, ob sie eine unbegrenzte Haftung eingehen wollen oder ob die Haftung für alle oder für einige von ihnen beschränkt werden soll. Alle wesentlichen Rechtsprobleme wird der Notar im Beratungsgespräch mit den Existenzgründern umfassend klären.
Häufige Rechtsformen für Gründer sind:
- eingetragener Kaufmann bzw. Einzelkaufmann (e. K.),
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
- GmbH & Co. KG.
Ist die richtige Rechtsform einmal gefunden, so stellt sich für diese die weitere Frage, welchen Namen (im Juristendeutsch: Firma) das Unternehmen tragen soll und wie die Eintragung in das Handelsregister erfolgt. Auch bei diesem Thema stehen Ihnen der Notar und sein Team kompetent zur Seite.