Grundstückskauf
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Der Kauf eines Grundstücks oder Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Damit Sie als Verkäufer/Veräußerer und Käufer/Erwerber sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung gewährleistet ist, berät Sie der Notar. Neutral und unabhängig sorgt er für faire Regelungen.
Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten vollständig vorgelesen. Über das Verlesen der Urkunde hinaus erläutert der Notar nochmals den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Wenn alle offenen Fragen beantwortet wurden, wird der Vertrag unterzeichnet. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags. Insbesondere holt er notwendige behördliche Erklärungen ein und informiert die Parteien, ab wann der Kaufpreis zu bezahlen ist. Sämtliche Kommunikation mit dem Grundbuchamt übernimmt der Notar ebenfalls.
Soll ein Grundstück unentgeltlich übertragen werden, handelt es sich um eine Grundstücksschenkung oder -überlassung. In einer Überlassung können Widerrufsrechte und/oder Wohnungsrechte bzw. Nießbrauchsrechte geregelt werden. Bei einer Schenkung behält man sich keine Rechte vor. Hier erfolgt die Übertragung ohne eine Gegenleistung.